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VSME Basic Module: Die 46 Datenpunkte einzeln erklärt

Sustainly Team
9 Min. Lesezeit
VSME Basic Module: Die 46 Datenpunkte einzeln erklärt

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Wenn eine Bank, ein Firmenkunde oder Ihre eigene Geschäftsführung einen VSME-Nachhaltigkeitsbericht verlangt hat, lautet die erste echte Frage: Was genau müssen Sie berichten? Der freiwillige Berichtsstandard für nicht börsennotierte Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (VSME), veröffentlicht von EFRAG, beantwortet das mit dem Basic Module — elf Offenlegungspflichten, B1 bis B11, die sich in eine überschaubare Anzahl konkreter Datenpunkte aufteilen. Dieser Leitfaden erklärt jeden einzelnen davon, damit Sie aus einem dichten EU-Standard eine funktionierende VSME-Checkliste machen können.

EFRAG veröffentlicht keine einzige offizielle Anzahl an Datenpunkten für das Basic Module — je nachdem, wie man zusammengesetzte Angaben aufteilt (etwa die Praktiken-und-Richtlinien-Matrix in B2 oder die optionalen Flächennutzungskennzahlen in B5), nennen verschiedene VSME-Reporting-Standard-Leitfäden Zahlen zwischen etwa 40 und über 55. Im Folgenden gliedern wir das Basic Module in 46 einzelne, berichtbare Datenpunkte — eine Granularität, die der Struktur entspricht, die die meisten VSME-Checklisten und VSME-Vorlagen in der Praxis verwenden. Jeder Punkt lässt sich direkt auf den offiziellen VSME-Standardtext zurückführen, sodass Sie diese Liste als Arbeitscheckliste nutzen können, unabhängig davon, welche Zählweise ein bestimmtes Tool verwendet.

Was ist das VSME Basic Module?

Der VSME-Standard bietet nicht börsennotierten KMU zwei Berichtswege: das Basic Module (B1–B11) und das Comprehensive Module (C1–C9), das darauf aufbaut. Das Basic Module ist der Einstiegspunkt — EFRAG hat es als Zielansatz für Kleinstunternehmen und als Mindestanforderung für alle anderen Nutzer des Standards konzipiert. Es deckt vier Bereiche ab: allgemeine Unternehmensangaben (B1–B2), Umweltkennzahlen (B3–B7), Sozial- und Belegschaftskennzahlen (B8–B10) sowie eine Governance-Kennzahl (B11).

Anders als bei CSRD und ESRS ist VSME bewusst freiwillig und verhältnismäßig gestaltet — viele Datenpunkte gelten nur „sofern zutreffend“. Angaben zu Umweltverschmutzung etwa greifen nur, wenn Sie ohnehin schon gesetzlich zur Emissionsberichterstattung verpflichtet sind, und der Gender Pay Gap ist unterhalb von 150 Mitarbeitenden optional. Genau deshalb ist eine Durchsicht Punkt für Punkt nützlicher als eine Zusammenfassung: Sie müssen wissen, welche der 46 Datenpunkte für Ihr Unternehmen überhaupt relevant sind, bevor Sie mit der Datenerhebung beginnen.

Wer diese VSME-Checkliste wirklich braucht

VSME-Reporting wird typischerweise durch eine von drei Anfragen ausgelöst:

  • Ein CSRD-pflichtiger Firmenkunde bittet Sie als Lieferant um Nachhaltigkeitsdaten für sein eigenes Wertschöpfungskettenreporting.
  • Eine Bank oder ein Kreditgeber bewertet nichtfinanzielle Risiken im Rahmen einer Kredit- oder Prolongationsprüfung.
  • Die eigene Geschäftsführung wünscht einen schlanken Einstieg ins Nachhaltigkeitsmanagement, ohne gleich die vollständigen ESRS einzuführen.

Wenn Sie neu bei der Frage sind, warum VSME existiert und wie es neben der CSRD steht, ist unser früherer Leitfaden zum VSME-Standard ein guter Einstieg. Wenn Sie konkret wissen wollen, ob ein Kunde oder eine Bank dies rechtlich von Ihnen verlangen kann, lesen Sie VSME-Reporting: der einzige ESG-Standard, den man außerhalb der CSRD von Ihnen verlangen kann. Und falls es Ihre Bank war, erklärt dieser Leitfaden zu nichtfinanziellen Daten und Kreditvergabe, warum. Dieser Artikel setzt diesen Kontext voraus und geht direkt zu den Datenpunkten über.

Die VSME-Checkliste: Alle 46 Datenpunkte

Das Basic Module gliedert sich in elf Offenlegungspflichten. Wir haben die offizielle B1–B11-Nummerierung und den Wortlaut von EFRAG so genau wie möglich übernommen, damit Sie diese Checkliste direkt mit dem Standard abgleichen können.

B1 — Grundlage der Erstellung (Datenpunkte 1–12)

B1 legt die Grundlage: wer Sie sind, wie groß Sie sind und wie Sie berichten. Alle zwölf Datenpunkte sind verpflichtend.

  • 1. Gewählte Berichtsoption — Angabe, ob Sie nur das Basic Module oder Basic Module und Comprehensive Module gemeinsam nutzen.
  • 2. Vertraulichkeitsausnahmen — jede Angabe kennzeichnen, die aufgrund von Vertraulichkeit oder wirtschaftlicher Sensibilität weggelassen wurde, mit Nennung welche.
  • 3. Berichtsgrundlage — Angabe, ob der Bericht nur Ihr Unternehmen (individuelle Basis) oder auch Tochtergesellschaften (konsolidierte Basis) umfasst.
  • 4. Tochtergesellschaften und Sitzadressen — bei konsolidierter Berichterstattung alle einbezogenen Tochtergesellschaften mit Sitzadresse auflisten.
  • 5. Rechtsform — die Rechtsform Ihres Unternehmens: GmbH, Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Genossenschaft oder andere.
  • 6. NACE-Branchencode(s) — der EU-weit standardisierte Klassifikationscode für Ihre Wirtschaftstätigkeit.
  • 7. Bilanzsumme — Gesamtbilanzsumme in Euro.
  • 8. Umsatz — Nettoumsatz in Euro. Dieser Wert fließt auch in die THG-Intensitätsberechnung unter B3 ein.
  • 9. Anzahl der Mitarbeitenden — Kopfzahl oder Vollzeitäquivalent (FTE).
  • 10. Land der Haupttätigkeit — plus Standort etwaiger wesentlicher Vermögenswerte.
  • 11. Geolokalisierung der Standorte — Koordinaten jedes Standorts, den Sie besitzen, mieten oder betreiben; hilfreich zur Einschätzung von Klima- und Biodiversitätsrisiken.
  • 12. Nachhaltigkeitszertifizierungen oder -label — alle gehaltenen Umweltzeichen oder Nachhaltigkeitszertifikate, mit Aussteller, Datum und Bewertung, sofern relevant.

B2 — Praktiken, Richtlinien und Zukunftsinitiativen (Datenpunkte 13–16)

B2 ist eine einzige, strukturierte Angabe zu Ihrem Nachhaltigkeitsmanagement. EFRAGs eigene Vorlage stellt dieselben vier Fragen zu zehn Themen — Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher sowie Geschäftsgebaren. Für die Zählung der Datenpunkte betrachten wir die vier zugrunde liegenden Fragen als die eigentlichen Datenpunkte:

  • 13. Vorhandene Praktiken — ob bereits konkrete Nachhaltigkeitspraktiken bestehen, etwa zur Senkung des Wasser- oder Stromverbrauchs, zur Emissionsreduktion oder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
  • 14. Richtlinien und öffentliche Verfügbarkeit — ob formale Nachhaltigkeitsrichtlinien bestehen und ob diese öffentlich zugänglich sind.
  • 15. Zukunftsinitiativen — zukunftsgerichtete Nachhaltigkeitspläne, die gerade umgesetzt werden.
  • 16. Ziele und Fortschritt — ob mit diesen Richtlinien oder Initiativen Ziele verknüpft sind und wie der Fortschritt verfolgt wird.

B3 — Energie und Treibhausgasemissionen (Datenpunkte 17–20)

B3 ist die zentrale CO₂-Angabe und meist die erste, die Firmenkunden und Banken anfragen.

  • 17. Gesamtenergieverbrauch — in MWh, aufgeschlüsselt nach Strom und Brennstoffen sowie, sofern verfügbar, nach erneuerbar und nicht erneuerbar.
  • 18. Scope-1-THG-Emissionen — direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, in tCO2e, gemäß GHG Protocol Corporate Standard.
  • 19. Standortbasierte Scope-2-THG-Emissionen — indirekte Emissionen aus eingekaufter Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kälte.
  • 20. THG-Intensität — Gesamtemissionen geteilt durch den Umsatz; eine größenbereinigte Kennzahl, die Banken und Kunden den Vergleich zwischen Lieferanten erleichtert.

B4 — Umweltverschmutzung von Luft, Wasser und Boden (Datenpunkt 21)

B4 gilt nur bedingt — nur wenn Sie ohnehin gesetzlich zur Meldung von Schadstoffemissionen verpflichtet sind oder dies bereits freiwillig im Rahmen eines Umweltmanagementsystems wie EMAS oder ISO 14001 tun.

  • 21. In Luft, Wasser und Boden freigesetzte Schadstoffe — Art jedes Schadstoffs und freigesetzte Menge, nach Medium. Sind die Daten bereits an anderer Stelle öffentlich verfügbar, kann darauf verwiesen werden.

B5 — Biodiversität (Datenpunkte 22–27)

Zwei Datenpunkte sind verpflichtend, sofern zutreffend; vier weitere sind vollständig freiwillig, aber sinnvoll, wenn sie sich leicht erfassen lassen.

  • 22. Anzahl der Standorte in oder nahe biodiversitätssensiblen Gebieten — verpflichtend, sofern solche Standorte bestehen.
  • 23. Gesamtfläche dieser Standorte — in Hektar.
  • 24. Gesamte Flächennutzung — optional.
  • 25. Gesamte versiegelte Fläche — optional.
  • 26. Naturnahe Fläche vor Ort — optional.
  • 27. Naturnahe Fläche außerhalb des Standorts — optional.

B6 — Wasser (Datenpunkte 28–29)

  • 28. Gesamte Wasserentnahme — einschließlich des Anteils, der an Standorten in Gebieten mit hohem Wasserstress entnommen wird.
  • 29. Wasserverbrauch — nur erforderlich bei wasserintensiven Prozessen wie Trocknung, Bewässerung oder bestimmten Produktionsprozessen; berechnet als Entnahme abzüglich Einleitung.

B7 — Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement (Datenpunkte 30–33)

  • 30. Grundsätze der Kreislaufwirtschaft — ob diese angewendet werden, mit kurzer Beschreibung wie.
  • 31. Erzeugter Abfall — jährliche Gesamtabfallmenge, aufgeteilt in gefährlich und ungefährlich.
  • 32. Zu Recycling oder Wiederverwendung umgeleiteter Abfall — der Anteil, der nicht deponiert oder verbrannt wird.
  • 33. Massenstrom wesentlicher Materialien — jährliche Mengen zentraler Rohstoffe oder Vorleistungen, nur erforderlich für Branchen mit bedeutenden Materialflüssen wie Fertigung, Bau oder Verpackung.

B8 — Belegschaft: Allgemeine Merkmale (Datenpunkte 34–37)

  • 34. Mitarbeitende nach Vertragsart — befristet vs. unbefristet, in Kopfzahl oder FTE.
  • 35. Mitarbeitende nach Geschlecht.
  • 36. Mitarbeitende nach Land des Arbeitsvertrags — nur bei Tätigkeit in mehr als einem Land.
  • 37. Fluktuationsrate — nur erforderlich ab 50 oder mehr Mitarbeitenden.

B9 — Belegschaft: Gesundheit und Sicherheit (Datenpunkte 38–40)

  • 38. Anzahl meldepflichtiger arbeitsbedingter Unfälle.
  • 39. Rate meldepflichtiger arbeitsbedingter Unfälle.
  • 40. Todesfälle — infolge arbeitsbedingter Verletzungen oder arbeitsbedingter Erkrankungen.

B10 — Belegschaft: Vergütung, Tarifverhandlungen und Weiterbildung (Datenpunkte 41–44)

  • 41. Einhaltung des Mindestlohns — ob Mitarbeitende mindestens den geltenden Mindestlohn erhalten, ob gesetzlich festgelegt oder tarifvertraglich vereinbart.
  • 42. Gender Pay Gap — die prozentuale Lohnlücke zwischen weiblichen und männlichen Mitarbeitenden. Unterhalb von 150 Mitarbeitenden kann diese Angabe entfallen; die Schwelle sinkt ab 7. Juni 2031 auf 100.
  • 43. Tarifbindung — Anteil der Mitarbeitenden, die durch einen Tarifvertrag abgedeckt sind.
  • 44. Weiterbildungsstunden — durchschnittliche jährliche Weiterbildungsstunden je Mitarbeitendem, nach Geschlecht aufgeschlüsselt.

B11 — Verurteilungen und Bußgelder wegen Korruption und Bestechung (Datenpunkte 45–46)

Die einzige Governance-Angabe im Basic Module — und eine, die Sie nur ausfüllen müssen, wenn im Berichtszeitraum tatsächlich etwas vorgefallen ist.

  • 45. Anzahl der Verurteilungen — wegen Verstößen gegen Antikorruptions- oder Antibestechungsrecht im Berichtszeitraum.
  • 46. Gesamtsumme der verhängten Bußgelder.

Von der Checkliste zur wiederverwendbaren VSME-Vorlage

Eine Checkliste wird erst zur echten VSME-Vorlage, wenn Sie sie jedes Jahr wiederverwenden können, ohne von vorne zu beginnen. Drei Gewohnheiten machen den Unterschied: Daten aus bereits vorhandenen Quellen ziehen (Energierechnungen, Lohn- und Personalsysteme, Einkaufsunterlagen) statt neue Prozesse aufzusetzen; für jeden der elf B-Abschnitte eine verantwortliche Person benennen, da B1 sowie B8–B10 meist bei Finanzen oder HR liegen, während B3–B7 eher bei Betrieb oder Facility Management angesiedelt sind; und „nicht zutreffend“ ausdrücklich mit einer kurzen Begründung dokumentieren, statt einen Datenpunkt einfach leer zu lassen — das spiegelt genau die Logik von B1 selbst wider und erspart Ihnen im nächsten Jahr die gleiche Abgrenzungsdiskussion erneut zu führen.

Wenn ein Kunde oder eine Bank speziell Lieferanten-CO₂-Daten angefragt hat, führt unser Leitfaden zur kosteneffizienten CO₂-Fußabdruckberechnung für Lieferanten die Scope-1- und Scope-2-Berechnung aus B3 detaillierter aus, und dieser Artikel zum Umgang mit Nachhaltigkeitsanfragen von Kunden zeigt, wie Sie die Anfrage selbst eingrenzen und priorisieren.

Basic Module vs. Comprehensive Module: Wenn 46 Datenpunkte nicht reichen

Das Basic Module ist so konzipiert, dass es für sich allein steht — dennoch fragen manche Banken, Investoren und große Firmenkunden mehr an. Das Comprehensive Module ergänzt neun weitere Angaben, C1 bis C9, zu Geschäftsmodell und Strategie, Scope-3-Emissionen und Klimaübergangsplanung, klimabezogenen Risiken, zusätzlichen Belegschafts- und Menschenrechtsinformationen, Umsätzen aus bestimmten sensiblen Sektoren sowie Geschlechtervielfalt in der Unternehmensführung. Das Comprehensive Module wird erst relevant, wenn eine konkrete Gegenpartei danach fragt oder Sie die zusätzliche Detailtiefe für Ihr eigenes Risikomanagement nutzen möchten — die 46 Datenpunkte des Basic Module bilden für sich genommen bereits eine vollständige, eigenständige Berichterstattung nach dem VSME-Reporting-Standard.

Ob Sie dies zum ersten Mal ausfüllen oder als jährliche VSME-Vorlage standardisieren — am schnellsten geht es, wenn Sie jeden der 46 Datenpunkte als eigenständige, klar zuweisbare Aufgabe behandeln statt als ein großes Berichtsprojekt. Der VSME-Workflow von Sustainly macht aus genau dieser Checkliste ein geführtes, exportierbares Reporting — gebaut für KMU-Teams, nicht für Nachhaltigkeitsberater.

Sie fragen sich, was ein Kunde rechtlich genau von Ihnen verlangen darf? Der VSME Value Chain Cap: Was er bedeutet, wenn ein Kunde Ihnen einen ESG-Fragebogen schickt erklärt den Value Chain Cap, der ESG-Fragebögen für protected undertakings begrenzt.

Nicht sicher, ob die CSRD überhaupt noch für Sie gilt? Nach dem Omnibus: Wer 2027 noch CSRD-pflichtig ist (und wer stattdessen einen Kunden statt einen Regulator bekommen hat) erklärt die neuen Schwellenwerte für 2027 und was sich ändert, wenn Sie darunter fallen.

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